Krankenkasse zahlt 12000 Euro für 3 Zähne.

Vor Gericht ist kürzlich ein Vergleich zustande gekommen, mit dem wohl niemand gerechnet hätte.

Ein gesetzlich versicherter Patient hatte 3 Zähne durch Implantat gestützte Kronen ersetzen lassen und verklagte seine Krankenkasse auf Erstattung der Behandlungskosten, die sich auf 15720,- Euro summierten.

 

Vorinstanzlich veranlasste die Krankenkasse die Erstellung zweier medizinischer Gutachten, die ihre Auffassung stützten, und lehnte darauf fußend eine Erstattung der Behandlungskosten ab. Mit dem abschlägigen Verwaltungsakt der Krankenkasse zeigte sich der Versicherte nicht einverstanden und zog vor Gericht.

 

Das in diesem Fall zuständige Sozialgericht Hamburg holte im Rahmen des Verfahrens ein weiteres Sachverständigengutachten ein, welches wiederum vollumfänglich die Position der beklagten Versicherung stützte. Das Gericht beraumte sodann eine mündliche Verhandlung ein, berief dazu aber einen weiteren Sachverständigen und stellte ihm die Erstellung eines weiteren Gutachtens vor der Verhandlung frei. Das tat dieser Sachverständige auch, mit einem überraschenden Ergebnis. Sein Gutachten kam zu einem anderen Ergebnis als die Vorgutachten, stützte den Standpunkt des Klägers und hielt den kritischen Fragen in der mündlichen Verhandlung und der Würdigung des Gerichts stand.

 

Die Kammervorsitzende machte in der Verhandlung deutlich, dass das Gericht vor dem Hintergrund des nunmehr ermittelten Sachverhalts der Klage stattgeben würde, riet den Prozessparteien aber zu einem Vergleich, den die Prozessparteien noch vor Gericht aushandelten. Die beklagte Krankenkasse hatte ein Interesse einem möglicherweise aufsehenerregenden Urteil und Präzedenzfall vorzubeugen, und der Kläger, den weiteren Weg durch die Instanzen zu vermeiden.

 

Der Vergleich sieht vor, dass die Beklagte dem Kläger 80% der Behandlungskosten, also mehr als 12000.- Euro, erstattet und im gleichen Anteil auch die Anwaltskosten (Vergleich vom 25.04.2012 vor dem Sozialgericht Hamburg, Aktenzeichen S2 KR 975/10).   

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