Kasse darf Arztbesuche nicht bestrafen

Gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht über einen so genannten Gesundheits-Bonus zum Verzicht auf medizinisch notwendige Heilmaßnahmen animieren.  

So hat jedenfalls das Landessozialgericht Hessen entschieden, Aktenzeichen

L 1 KR 150/08 KL. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision nicht zugelassen.

 

Für das Gericht entscheidend war, dass der Verzicht auf medizinisch notwendige Behandlungen letzlich zu höheren Kosten führen kann. Diese These bewahrheitet sich in den USA, wo sich Fälle von erkrankten aber nicht krankenversicherten Patienten mehren, die den rechtszeitigen Arztbesuch scheuen und nachfolgend als aufwendig zu beherrschender Notfall im Krankenhaus landen.

 

Wir meinen: Vorbeugung ist die beste Medizin!  

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