Bundesgerichtshof stärkt Patienteninteressen gegenüber den Krankenkassen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vertragsärzte kein verlängerter Arm der Krankenkassen sind.

Der Leitsatz des am 22.06.2012 veröffentlichten Beschlusses des BGH lautet: "Ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt handelt (nicht)... als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen...", Beschluss vom 29.März 2012, Aktenzeichen GSSt 2/11.

Damit wird die Unabhängigkeit der Vertragsärzte und Zahnärzte gegenüber den Krankenkassen herausgehoben und das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten gestärkt. Die Bewahrung der Freiberuflichkeit der Ärzte ist von höchster Wichtigkeit denn Gesundheit ist bekanntlich das höchste Gut des Menschen.

 

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