Die Kassengebühr ist entfallen

Ab 01.01.2013 ist die vierteljährliche Kassengebühr entfallen. Achtung: die weiteren Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben unberührt. Nach wie vor sind die Zuschüsse der Krankenkassen von regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt abhängig (sog. Bonusregelung). Auch bleiben die Vorschriften für ständig medikamentenbedürftige Patienten, die sog. Chroniker-Regelung sowie die sog. Härtefallregelungen beim Zahersatz erhalten.   

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Kommentare: 2
  • #1

    Buford Fulgham (Freitag, 03 Februar 2017 10:19)


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  • #2

    Elaina Schuch (Sonntag, 05 Februar 2017 17:45)


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